Tarifordnung
Die Kosten des Instrumentalunterrichts werden durch Beiträge der Eltern und der Gemeinde getragen. Von der 6. bis 9. Klasse werden pro Schülerin / Schüler 15 Unterrichtsminuten (1/3 Lektion) durch den Kanton finanziert und dadurch der Elternbeitrag reduziert (Ausnahme Zweitinstrument). Dieser Kantonsanteil kann auch separat bezogen werden. Um einen gewinnbringenden Unterricht zu ermöglichen, empfehlen wir aber eine Lektionenlänge von mindestens 25 Minuten.
Der Einzel- und Gruppenunterricht findet wöchentlich statt. Für Auszubildende besteht die Möglichkeit, den Unterricht 14-täglich zu besuchen.
Die Teilnahme an den Ensembles ist für Musikschülerinnen und -schüler kostenlos.
2. - 5. Klasse | Elternbeitrag pro Semester | |
---|---|---|
Einzelunterricht 25 Minuten | Fr. 560.- | |
Einzelunterricht 40 Minuten | Fr. 896.- | |
2er Gruppe 40 Minuten | Fr. 448.- | |
3er Gruppe 45 Minuten | Fr. 320.- |
6. - 9. Klasse | Elternbeitrag pro Semester | |
---|---|---|
Einzelunterricht 15 Minuten | kein Elternbeitrag | |
Einzelunterricht 25 Minuten | Fr. 400.- | |
Einzelunterricht 40 Minuten | Fr. 640.- |
Auszubildende | Elternbeitrag pro Semester | |
---|---|---|
Einzelunterricht 25 Minuten | Fr. 560.- | |
Einzelunterricht 40 Minuten | Fr. 896.- | |
14-täglicher Unterricht | halber Semestertarif |
Geschwisterrabatt
Besuchen mehrere Kinder derselben Familie den schulgeldpflichtigen Instrumentalunterricht, ermässigt sich das Schulgeld wie folgt:
bei zwei Kindern | Reduktion von 20% auf das Total des Elternbeitrags |
bei drei Kindern | Reduktion von 40% auf das Total des Elternbeitrags |
bei vier Kindern | Reduktion von 50% auf das Total des Elternbeitrags |
Ermässigung des Elternbeitrags
Unabhängig vom Geschwisterrabatt kann von der Gemeinde Oftringen auf begründetes schriftliches Gesuch hin eine Ermässigung des Elternbeitrages gewährt werden. Gesuche sollten vor Schuljahresbeginn durch die Sozialen Dienste, Lindenhofstrasse 19, 4665 Oftringen geprüft werden.
Rechnungsstellung
Der Elternbeitrag wird semesterweise, jeweils im Herbst und im Frühling, in Rechnung gestellt.