Tarifordnung

Die Kosten des Instrumentalunterrichts werden durch Beiträge der Eltern und der Gemeinde getragen. Von der 6. bis 9. Klasse werden pro Schülerin / Schüler 15 Unterrichtsminuten (1/3 Lektion) durch den Kanton finanziert und dadurch der Elternbeitrag reduziert (Ausnahme Zweitinstrument). Dieser Kantonsanteil kann auch separat bezogen werden. Um einen gewinnbringenden Unterricht zu ermöglichen, empfehlen wir aber eine Lektionenlänge von mindestens 25 Minuten.

Der Einzel- und Gruppenunterricht findet wöchentlich statt. Für Auszubildende besteht die Möglichkeit, den Unterricht 14-täglich zu besuchen. 

Die Teilnahme an den Ensembles ist für Musikschülerinnen und -schüler kostenlos.

 

2. - 5. Klasse   Elternbeitrag pro Semester
Einzelunterricht 25 Minuten   Fr. 560.-
Einzelunterricht 40 Minuten   Fr. 896.-
2er Gruppe 40 Minuten   Fr. 448.-
3er Gruppe 45 Minuten   Fr. 320.-
6. - 9. Klasse   Elternbeitrag pro Semester
Einzelunterricht 15 Minuten   kein Elternbeitrag
Einzelunterricht 25 Minuten   Fr. 400.-
Einzelunterricht 40 Minuten   Fr. 640.-
Auszubildende   Elternbeitrag pro Semester
Einzelunterricht 25 Minuten   Fr. 560.-
Einzelunterricht 40 Minuten   Fr. 896.-
14-täglicher Unterricht   halber Semestertarif

Geschwisterrabatt

Besuchen mehrere Kinder derselben Familie den schulgeldpflichtigen Instrumentalunterricht, ermässigt sich das Schulgeld wie folgt:

bei zwei Kindern Reduktion von 20% auf das Total des Elternbeitrags
bei drei Kindern Reduktion von 40% auf das Total des Elternbeitrags
bei vier Kindern Reduktion von 50% auf das Total des Elternbeitrags

Ermässigung des Elternbeitrags

Unabhängig vom Geschwisterrabatt kann von der Gemeinde Oftringen auf begründetes schriftliches Gesuch hin eine Ermässigung des Elternbeitrages gewährt werden. Gesuche sollten vor Schuljahresbeginn durch die Sozialen Dienste, Lindenhofstrasse 19, 4665 Oftringen geprüft werden.

Rechnungsstellung

Der Elternbeitrag wird semesterweise, jeweils im Herbst und im Frühling, in Rechnung gestellt.